Stand: Mai 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie gelten für sämtliche Verträge zwischen Huelake Software Solutions UG (haftungsbeschränkt) („Huelake“) und dem Auftraggeber über Softwareentwicklung, SaaS-Leistungen, Desktop-Anwendungen, Hosting, Wartung, Beratung, IT-Sicherheitsleistungen, Support sowie sonstige IT-Dienstleistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Huelake stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Kommunikation

Angebote von Huelake sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, Projektvereinbarungen, Service-Level-Agreements (SLA) sowie diese AGB.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

1. Individuelles Angebot oder Einzelvertrag
2. Leistungsbeschreibung / Projektbeschreibung
3. SLA oder Wartungsvereinbarung
4. Diese AGB

Kommunikation, Abstimmungen, Freigaben, Änderungswünsche und Entscheidungen können auch per E-Mail, Ticketsystem oder Microsoft Teams erfolgen, sofern diese nachvollziehbar dokumentiert sind.

§ 3 Leistungsumfang und Change Requests

Huelake erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzanforderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Change Requests und werden gesondert vergütet.

Agile Entwicklungsansätze, Sprintplanung, Backlogs oder ähnliche Vorgehensweisen dienen der flexiblen Projektsteuerung und stellen keine Garantie für bestimmte Funktionen, Ergebnisse oder Zeitpunkte dar, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Testdaten, Systeme, Freigaben und Entscheidungen bereit.

Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Huelake und verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern keine gesonderte Vereinbarung über Backup- oder Wiederherstellungsleistungen getroffen wurde.

§ 5 Termine und Leistungserbringung

Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Ausfällen von Infrastruktur- oder Drittanbietern, Cyberangriffen, Streiks oder sonstigen nicht von Huelake zu vertretenden Umständen.

Huelake ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 6 Abnahme bei Werkleistungen

Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen.

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

- keine wesentlichen Mängel innerhalb der Prüfungsfrist gerügt werden,
- die Software produktiv genutzt wird,
- oder die Abnahme aus anderen Gründen unangemessen verweigert wird.

Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand oder Festpreis gemäß Angebot.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Huelake berechtigt:

- gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,
- Leistungen vorübergehend auszusetzen,
- Zugänge oder SaaS-Leistungen bis zum Zahlungsausgleich zu sperren,
- weitere Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.

Sämtliche Rechte an vorbestehender Software, Frameworks, Libraries, Modulen, Templates, Skripten, Konzepten, Methoden, Tools, Entwicklungswerkzeugen, CI/CD-Konfigurationen, Infrastruktur- Komponenten sowie allgemeinem Know-how verbleiben bei Huelake oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Einsatz von Open-Source-Software ist zulässig. Für diese gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

Eine Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsumgebungen, Build-Pipelines oder Repository-Zugängen erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 9 SaaS-, Hosting- und Cloud-Leistungen

Soweit Huelake SaaS-, Hosting- oder Cloud-Leistungen erbringt, erfolgt dies im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte SLA-Vereinbarung besteht.

Geplante Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technische Änderungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm gespeicherten oder verarbeiteten Inhalte und Daten.

§ 10 Support und Wartung

Support-, Wartungs- oder Reaktionszeiten bestehen nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet Huelake insbesondere keine:

- 24/7-Erreichbarkeit,
- garantierten Reaktionszeiten,
- festen Wiederherstellungszeiten,
- permanente Überwachung der Systeme.

§ 11 IT-Sicherheit

Huelake erbringt Sicherheitsleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine vollständige Freiheit von Sicherheitslücken, Schadsoftware oder Cyberangriffen kann jedoch nicht garantiert werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Updates, Sicherheitspatches und empfohlene Konfigurationsmaßnahmen zeitnah umzusetzen.

§ 12 Drittanbieter und externe Dienste

Leistungen können auf Diensten oder Infrastruktur Dritter beruhen, insbesondere Microsoft, Azure, AWS, Google, OpenAI, GitHub oder vergleichbaren Anbietern.

Für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder Sicherheitsvorfälle solcher Drittanbieter haftet Huelake nur, soweit Huelake diese zu vertreten hat.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für die Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Soweit Huelake personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 14 Referenznennung

Huelake ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 15 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bei Mängeln ist Huelake zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

§ 16 Haftung

Huelake haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Huelake nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung der letzten 12 Monate begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust oder ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminimierung und Datensicherung zu treffen.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung

Dauerschuldverhältnisse verlängern sich jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende kann Huelake gespeicherte Daten nach angemessener Frist löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Huelake.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.